Darum funktionale Ausschreibungen…

Darum funktionale Ausschreibungen…

Der Kanton Thurgau hat eine Ausschreibung abgebrochen, welche neue PC-Hardware für den Kanton beschaffen sollte – das war ein Scheitern mit Ansage…

Danny Frischknecht, Inside-IT

Seit jeher verlangt das Submissionsrecht, dass Produkte oder Dienstleistungen so weit als möglich funktional ausgeschrieben werden müssen. Es sollen keine konkreten Hersteller gefordert werden, sondern Produkte, welche bestimmte Anforderungen erfüllen. Das bedeutet etwa, dass bei einem Laptop Punkte wie Grösse, Gewicht, Bildschirmauflösung, Grösse des Arbeitsspeichers oder der Festplatten, Schnittstellen oder Ansprüche an Prozessorleistung oder Grafikkarte herstellerunabhängig definiert werden.
Die Idee dahinter: praktisch jede Anforderung an ein Arbeitsgerät kann von den unterschiedlichsten Herstellern erfüllt werden. Es braucht sehr viel Spitzfindigkeit, um Kriterien zu finden, welche einerseits notwendig sind und andererseits nur von einem bestimmten Hersteller erfüllt werden können.
Die Ausschreibung des Kantons Thurgau bot von Anfang an zwei Risiken: der Markt spielt nicht und die Chance auf Rekurse mit hohen Erfolgsaussichten ist sehr gross.

Beinahe so sicher wie das Amen in der Kirche

Und genau das ist jetzt geschehen; es liegen keine wirtschaftlichen Angebote vor, die Preis sind viel zu hoch. Das hat einerseits mit Anforderungen zu tun, welche anscheinend überdimensioniert waren. Andererseits aber damit, dass ausschliesslich HP-Geräte gefordert wurden. Der Mechanismus, wie dann Angebote entstehen, hätte den Verantwortlichen bekannt sein sollen; die Preise werden vom Hersteller gemacht. Wer ein Angebot einreichen will, holt bei HP einen sogenannten Projektpreis ab, schlägt dort eventuell noch etwas drauf und reicht das Angebot ein. Solange keine Mitbewerber an Bord sind, gibt es keinen Grund, besonders attraktive Preise zu machen – es gibt de facto keine Konkurrenz. Dass mit einem solchen Vorgehen gleichzeitig das Gebot der „nichtdiskriminierenden Behandlung“ mehr als strapaziert wird, musste den Verantwortlichen ebenfalls bekannt sein.

Und wer bezahlt es?

Jetzt geht es also zurück auf Feld eins. Die Anforderungen sollen überprüft und den wirklichen Bedürfnissen angepasst werden und die Forderung nach einem einzigen Logo auf den Geräten wurde fallengelassen. Es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass vielfältigere und günstigere Angebote eingehen werden – wahrscheinlich auch von HP-Geräten.

Damit entsteht dann ein gewinn für den Steuerzahler. Ob dieser den sinnlosen Aufwand ausgleicht, der mit dieser Ausschreibung entstanden ist, bleibt aber fraglich.

Mehr dazu bei Inside-IT

https://www.inside-it.ch/thurgau-bricht-hp-ausschreibung-ab-20231204