DATENSCHUTZ ad absurdum?

DATENSCHUTZ ad absurdum?

Die ganze Welt geht in die Cloud – und der Datenschutz treibt seltsame Blüten…

Danny Frischknecht

Wie und wo und womit sollten unsere Daten geschützt werden? Wie sensibel können Daten sein, damit sie in einer Cloud abgelegt werden dürfen? Was unterscheidet die Schule von anderen …

Zuerst einmal zur dritten Frage; nichts! Schulen unterstehen, genau wie wir alle, den geltenden Datenschutzbestimmungen. Sie haben mit sensiblen, personenbezogenen Daten zu tun und müssen selbstverständlich darauf achten, wie sie damit umgehen – ähnlich wie Gemeinden, Kantone und der Bund, Ärzte, Spitäler, Firmen …

Momentan erhält man den Eindruck, dass es da besondere Feinde gibt, welche allen seriösen Datenproduzenten – also uns – das Leben möglichst schwer machen wollen. Sie führen anscheinend nichts anderes im Schild, als uns diese Daten zu stehlen, sie zu veröffentlichen, damit Geld zu erpressen und weitere schlimme Dinge. Sie haben auch Namen; Microsoft, Google, Apple, Facebook, Twitter – oder einfach „Big Tech“ – Unternehmen.

Insbesondere im Schulbereich wird landauf, landab davor gewarnt, teilweise verboten, Daten von Schulen in deren Clouds zu lagern.
Das ist ein Stück weit richtig, als diese Unternehmen im Ausland beheimatet sind, und ihre Daten ganz oder teilweise auch dort lagern – was zu einer Rechtsunsicherheit führt, beispielsweise zur Frage, wer alles darauf zugreifen darf.
Gemeint sind einerseits diese Konzerne selber, andererseits auch staatliche Institutionen oder Geheimdienste. Erstaunlicherweise fürchten wir uns in der Schweiz insbesondere vor amerikanischen Unternehmen und deren potenziellem Zugriff auf unser Daten.

Statistisch gesehen kommt jedoch die weitaus grösste Zahl von Hackerangriffen aus der Ukraine oder aus Russland.