DATENSCHUTZ ad absurdum?

DATENSCHUTZ ad absurdum?

Abgesehen von der Frage, warum gerade unsere Schuldaten für Staaten oder Geheimdienste interessant sein sollten, gibt es auch dort rechtlichen Vorgaben. Diese machen den Zugriff auf Daten im Ausland nicht ganz so einfach machen, wie man landläufig meint.
Ich habe mich in einem früheren Beitrag etwas damit befasst:
https://mediashape.ch/2021/09/03/das-mit-dem-cloud-act-ist-doch-nicht-so-einfach/

Selbstverständlich gibt es immer wieder Missbrauch, werden Server attackiert, Daten gestohlen und insbesondere Unternehmen erpresst – die meist auch bezahlen. Das ist aber kein Grund, um Schulen Angst vor der Cloud zu machen.
Fakt ist vielmehr; Schulen sind längst stärker in der Cloud, als sie realisieren; Schulverwaltungslösungen sind mehrheitlich cloudbasiert, Lerninhalte und Learning Management Systeme ebenso. Schul- und Unterrichtsmaterialien werden online eingekauft, selbst lokale Datenspeicher und Geräteverwaltungssysteme funktionieren schon lange über Webzugriffe und nach wie vor sind VPN-Lösungen im Einsatz.

In der Praxis

Was also sollten Schulen vornehmen, damit sie möglichst ruhig schlafen – oder arbeiten – und trotzdem von den Vorteilen cloudbasierter Angebote profitieren können:

  • Sammeln sämtlicher Datenspeicherungen oder -bearbeitungen, welche die Schule nutzt – möglicherweise werden Sie staunen!
  • Ein Konzept zur Datenhaltung erstellen – und zwar zur analogen und zur digitalen Datenhaltung!
  • Datenklassifizierung erarbeiten – welche Daten sind wie sensibel? Dabei genügt eine Klassifizierung in drei Kategorien:
    • geheim; besonders schützenswerte Personendaten
    • vertraulich; schützenswerte Daten und solche, welche einer Archivierungspflicht unterstehen
    • nicht klassifiziert; Daten, deren Bearbeitung und Speicherung unbedenklich ist
  • Eine Risikobeurteilung machen; mit welchem potenziellen Missbrauch muss eine Schule rechnen? Dabei dürfte die Angst vor Eingriffen westlicher Staaten und deren Geheimdiensten nicht zuoberst auf der Bedrohungsliste stehen.
  • Eine Güterabwägung treffen, welche Sicherheitsmassnahmen sind möglich? In welchen Verhältnis stehen Aufwand und Ertrag? Hochsicherheitslösungen sind für Schulen weder notwendig, noch leist- oder finanzierbar!
  • Mitarbeitende sensibilisieren und schulen – regelmässig! Nur, wenn die Betroffenen wissen, welche Kriterien gelten, wo Gefahren liegen und wie sie sich verhalten müssen, nur dann können sie es auch richtig machen.