Ein grosser Stolperstein – Winterthur bricht Submission ab…

Ein grosser Stolperstein – Winterthur bricht Submission ab…

Immer wieder taucht in Submissionverfahren die Frage aus, wie funktional und produktneutral Ausschreibungen gemacht werden. Jetzt ist Winterthur zum zweiten Mal bei einer Beschaffung gestolpert.

Danny Frischknecht, Inside-IT

Wie Inside-IT in einem aktuellen Beitrag berichtet, ist die Stadt Winterthur nach 2018 erneut bei einer geplanten Beschaffung von Informatikmitteln für die Schulen gestolpert und musste das Verfahren abbrechen.
Hier gibt es den gesamten Bericht:

https://www.inside-it.ch/de/post/winterthur-muss-schul-it-neu-ausschreiben-20200515

Funktionale Ausschreibungen sind zu begrüssen, damit der Markt nicht verzerrt wird und einzelne Anbieter nicht diskriminiert werden.
Nichtsdestotrotz ist es für die Auftraggeber manchmal wünschenswert, ein bestimmtes Produkt zu beschaffen. Was ist zu tun?
Ein gangbarer, wie das obige Beispiel aber zeigt, riskanter Weg ist die Definition von technischen Spezifikationen, welche den Kreis der möglichen Geräte eingrenzt. Das wird insbesondere dann schwierig, wenn es relativ zweitrangige Spezifikationen sind, welche Alleinstellungsmerkmale des gewünschten Gerätes sind.
Zielführender scheint mir der Weg über eine saubere Begründung zu sein. Wenn beispielsweise eine Schule bereits Geräte eines bestimmten Typs oder Systems einsetzt, scheint mir das eine gute Begründung zu sein, warum zusätzlich dieselben Geräte beschafft werden wollen.
Dabei geht es weniger um die technischen Vorteile als um die vorhandenen Systeme – etwa zur Verwaltung der Geräte – die vorhandenen Kompetenzen der Nutzerinnen und Nutzer oder Softwarelizenzen, welche direkt an das Produkt gekoppelt sind.
Wenn hier bei einem Produktwechsel hohe Kosten bei der Beschaffung einer neuen Softwareverteilung, neuen Applikationen oder der Umschulung oder Weiterbildung der Nutzerinnen und Nutzer entstehen, entspricht das nicht dem verantwortungsvollen Umgang mit dem Steuersubstrat.
Was zudem störend ist – und da agieren viele Verwaltungsgerichte leider sehr einseitig – wenn eine Schule bewusst Apple-Produkte beschaffen will, wird das häufig als Diskriminierung angesehen. Das insbesondere bei der Beschaffung von iPads. Wird hingegen konkret auf einem Windows-System bestanden, führt das kaum zu Reklamationen. Es sollte nicht sein, dass hier eine Einseitigkeit entsteht, nur weil das eine System verbreiteter ist als das Andere. Da muss von Gerichten – die eigentlich nicht für eine technische Beurteilung zuständig sind – mehr Augenmass gefordert werden dürfen.